Der föderale Ombudsmann hat verschiedene
Aufträge:
- er prüft die Beschwerden der Bürger über Handlungen oder die
Arbeitsweisen der föderalen Verwaltungsbehörden
- er führt auf Antrag der Abgeordnetenkammer Untersuchungen über die
Arbeitsweise der föderalen Verwaltungsbehörden durch
- er verfasst Empfehlungen auf der Grundlage seiner Feststellung bei der
Ausführung dieser Aufträge
- er erstattet dem Parlament Bericht.