Beschwerden, die sich nicht auf eine föderale Verwaltung beziehen:
Wenn ein spezifischer Ombudsdienst besteht, leitet der föderale Ombudsmann Ihre Beschwerde an diese Stelle weiter.
Die Beschwerden, die sich auf eine föderale Verwaltung beziehen, bei denen sich aber herausstellt:
- dass Sie offensichtlich noch nicht Kontakt zur betreffenden Verwaltung aufgenommen haben, um Ihr Problem zu lösen;
- dass Ihre Beschwerde offensichtlich unbegründet ist;
- dass Ihre Beschwerde bereits durch den föderalen Ombudsmann behandelt worden ist und keine neuen Elemente enthält.
Oder:
- Ihre Beschwerde ist anonym (Sie haben Ihre Personalien nicht angegeben);
- Ihre Beschwerde bezieht sich auf einen Sachverhalt, der mehr als ein Jahr zurückliegt, und Sie haben bisher keine Initiative ergriffen.